Mission Mehrweg
Seit dem 1.1.2023 ist es so weit! Mehrweg ist für alle bindend! Die Mehrwegangebotspflicht ist ein Gesetz, das Gastronom*innen dazu verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegvarianten für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Das neue Gesetz richtet sich an alle Restaurants, Bistros, Cafés, Lieferdienste und auch Fast-Food-Ketten, die ihre Speisen und Getränke in To-Go-Verpackungen anbieten. Auch Kantinen, Betriebsgastronomien und Cateringbetriebe sind hierbei mit eingeschlossen.
#Missionmehrweg
Gastronomie
Ab dem 01.01.2023 beginnt für die meisten Dienstleister im Gastrobereich eine neue Ära im Verkauf. Für das Gros der Anbieter heißt es nun zu prüfen, ob die Mehrwegpflicht im Unternehmen greift. Zum Stichtag muss dann unter Umständen ein Mehrwegsystem vorhanden sein, aber auch andere Vorschriften zur Kreislaufwirtschaft müssen beachtet werden.
Kundschaft
Verbraucher*innen, die Speisen nach Hause bestellen oder unterwegs To-Go-Angebote in Anspruch nehmen, haben ab 01.01.2023 die Wahl: Einweg, Mehrweg oder doch das selbst mitgebrachte Gefäß? Wir erklären den Unterschied zwischen den Systemen und wie man als Verbraucher:in dazu beitragen kann, die neuen Regeln sinnvoll zu unterstützen.
Gesetzesänderung
Die Mehrwegpflicht ist Teil eines ganzen Paketes an europaweiten Gesetzen, die Müll verringern und die Kreislaufwirtschaft fördern sollen. Schon seit Mitte Juli 2021 sind die Herstellung und der Handel mit bestimmten Wegwerf- und Einwegprodukten verboten. Die Mehrwegpflicht soll den immer weiter steigenden Verbrauch von Einwegverpackungen Im Handel unterbinden. Unserer Umwelt zuliebe.
Unsere Mission
Die MISSION MEHRWEG adressiert Endverbraucher*innen, Gastronomien, und Kommunen, mit dem Ziel, für die Ausgabe und Mitnahmen von Speisen und Getränken Mehrweggeschirr zu nutzen und damit Verpackungsabfall und Kosten zu reduzieren.