Nordhausen führt Kontrollen durch

Information der Abfallwirtschaft Landkreis Nordhausen - vom 10.11.2024

"Bereits zum 01. Januar 2023 trat die Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Seitdem müssen Gastronomiebetriebe, die mehr als fünf Beschäftigte oder eine Verkaufsfläche von über 80 m² haben, zusätzlich zur Einwegverpackung aus Kunststoff eine Mehrwegalternative für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten. Unabhängig von der Beschäftigtenzahl oder der Größe könnt ihr außerdem überall eure eigenen Behältnisse mitbringen und befüllen lassen.

Damit diese gesetzliche Regelung auch überall eingehalten wird und ihr davon Gebrauch machen könnt, finden seit einiger Zeit Kontrollen durch uns statt. Nach und nach werden wir somit die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht überprüfen und bei fehlender Umsetzung auch entsprechend ahnden. Schließlich sind mittlerweile fast 2 Jahre vergangen. Ausreichend Zeit - wie wir und viele Kunden - finden. Weitere Infos erhältst du auf der Website missionmehrweg.de"

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