Hamburgs Negativliste - Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffungen

Schon Gewusst? Die Stadt Hamburg hat seit 2019 einen Umweltleitfaden, den sogenannten “Leitfaden für umweltverträgliche Beschaffung”. Damit will sie Vorbild sein für Unternehmen und Bürger:innen. 

Teil dieses Leitfadens ist die sogenannte Negativliste. Festgeschrieben sind 14 Produkte und Produktbestandteile, die grundsätzlich bei allen Vergaben öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge Hamburgs NICHT beschafft werden sollen. Darunter sind unter anderem auch Einweggeschirr und Einwegbesteck in Kantinen und Mensen. Der Grund: Diese tragen zu einem erhöhten Ressourcenverbrauch und Abfallaufkommen bei.  

Neben dem Schutz der Umwelt, soll durch die Verringerung schädlicher Emissionen auch dazu beigetragen werden, die Gesundheit der Mitarbeiter:innen und Bevölkerung zu schützen.  

“Bund, Länder und Kommunen sowie die öffentlichen Unternehmen kaufen jedes Jahr Leistungen in Höhe von über 350 Milliarden Euro ein. Hamburg kauft pro Jahr für rund 250 Millionen Euro Waren, Güter und Leistungen ein. Dies begründet eine starke Marktmacht, die insbesondere bei der Verwirklichung ökologischer Zielvorgaben nutzbar gemacht werden kann.” 

Zum kompletten Leitfaden geht’s hier: https://www.hamburg.de/contentblob/12418146/2c01ee26be5da2bd4496ad98d263ce3e/data/d-umweltleitfaden-2019.pdf

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