Die Verpackungssteuer

Seit Januar 2022 erhebt die Stadt Tübingen eine materialunabhängige Steuer auf Einwegverpackungen. Grundlage ist ein Beschluss des Tübinger Gemeinderates. Verkaufsstellen, die Essen oder Getränke in Einwegverpackungen und/oder Einwegbesteck anbieten, müssen seither eine Abgabe entrichten: 0,50 Euro pro Verpackung und 0,20 Euro pro Besteckset.

Mit der Einführung der kommunalen Verpackungssteuer verfolgt Tübingen das Ziel, zusätzliche Anreize für Gastronomiebetriebe und Verbraucher:innen zu schaffen, auf nachhaltige Mehrwegalternativen umzusteigen. Anders als bei der Mehrwegangebotspflicht gilt die Steuer für alle Einwegverpackungen, nicht nur für die aus Kunststoff oder mit Kunststoffbeschichtung.

Positive Effekte

Die Stadt berichtet von einem sichtbaren Rückgang des Verpackungsmülls im öffentlichen Raum. Tübingen verzeichnet seit der Einführung die höchste Anzahl an Betrieben pro Kopf, die Mehrwegverpackungen anbieten. Mit den Einnahmen sollen Ausgaben des städtischen Haushaltes gedeckt werden, die durch die Verunreinigung des Stadtbildes durch entsorgte Einwegverpackungen aufkommen.

Der Erfolg in Tübingen hat das Interesse weiterer Städte und Kommunen geweckt. Nach einer Recherche der Deutschen Umwelthilfe wollen Konstanz, Heidelberg und die Gemeinde Kleinmachnow ab dem 01. Januar 2025 eine ähnliche Steuer einführen, Freiburg plant dies zum 01. Juli 2025. Über 20 weitere Kommunen, darunter München, Dresden, Kiel und Nürnberg, prüfen derzeit die Einführung einer Verpackungssteuer, und rund 120 Städte zeigen vermehrtes Interesse.

Rechtliche Auseinandersetzungen

2023 reicht eine McDonald's-Franchisenehmerin Klage gegen die Verpackungssteuer in Tübingen ein. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet jedoch, dass die Stadt die Steuer erheben darf. Die Entscheidung stehe nicht im Widerspruch zum nationalen Abfallrecht. Die Klägerin legt daraufhin eine Verfassungsbeschwerde ein, die das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr behandeln will. Die Deutsche Umwelthilfe empfiehlt das Urteil nicht erst abzuwarten, sondern frühzeitig dem Beispiel Tübingens zu folgen. Von einem erneuten Urteil zugunsten der Steuer ist derzeit auszugehen.

Mehrwegförderung trotz Mehrwegangebotspflicht

Rechtlich gesehen haben Kommunen weiterhin die Möglichkeit Gastronomien vor Ort zu unterstützen und Mehrweg finanziell zu fördern, auch nach Inkrafttreten der Mehrwegangebotspflicht. In Tübingen wurde die Einführung von Mehrweggeschirr mit bis zu 500 Euro sowie die Anschaffung von (Gewerbe-)Spülmaschinen mit bis zu 1.000 Euro gefördert. Die Förderung wurde aus Haushaltsmitteln der Stadt finanziert, Fördermittel von Bund oder den Ländern zu diesem Zweck sind derzeit leider nicht bekannt.

 

Mehr Informationen zur Tübinger Verpackungssteuer: https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer
Zur den Umfrageergebnissen der Deutschen Umwelthilfe: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/umfrage-der-deutschen-umwelthilfe-zeigt-staedte-wollen-durch-kommunale-einwegsteuer-mehrweg-foerdern/

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