Abgabe auf Einwegplastik soll Kommunen entlasten

Am Donnerstag hat der Bundestag die Sonderabgabe auf Einwegplastik beschlossen, das sogenannte „Einwegkunststofffondgesetz“. Danach sollen Hersteller von Einwegplastik zukünftig an den Kosten der Entsorgung beteiligt werden. Laut einer Studie des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) zahlen Städte und Kommunen für die Beseitigung von Einwegbechern, Zigarettenstummeln und weiterem Einwegplastik jährlich etwa 700 Millionen Euro. Das neue Gesetz soll sowohl Kommunen als auch die Bürger:innen finanziell entlasten und helfen, den öffentlichen Raum sauber zu halten, frei von Abfall. Aktuell gilt das Gesetz nur für bestimmte Einwegplastik-Produkte, darunter Feuerwerkskörper, To-Go Becher und Zigarettenstummel. Mit in den Gesetzesentwurf aufgenommen ist jedoch die Möglichkeit der Nachschärfung, d.h. zukünftig könnten weitere Einwegprodukte mit in das Gesetz aufgenommen werden, wie Einweg-Vapes oder Discounter-Plastiktüten. Die Ampel-Fraktionen (FDP, SPD und Grüne) stimmten für das Gesetz, CDU/CSU, AfD und Linke dagegen.

Die Kritik: Kommunen müssten nachweisen, wie viel Müll sie von welchem Hersteller jährlich sammeln und der damit verbundene Aufwand ist hoch. Die Linke will stattdessen die Verpflichtung zur Nutzung von Mehrweg statt Einweg, eine Ausweitung der Pfandpflicht auf Verpackungen und das Verbot unnötiger Kunststoffprodukte. Patrick Hasenkamp, Vizepräsident des VKU begrüßt das Gesetz und die Inpflichtnahme der Industrie, die hier in der Verantwortung steht. Er wünscht sich die Aufnahme weiterer Produkte in das Gesetz, fordert jedoch ebenso die Umstellung auf alternative, mehrwegfähige Systeme.

Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.

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